Der Hauptvorteil vom Abflammen ist das komplette Fehlen von schädlichen Rückständen im Boden. Beim Verbrennen vom Flüssiggas entstehen ausschließlich Wasserdampf und Kohlendioxid. Das Abflammverfahren basiert auf dem Prinzip des Erhitzens der im Unkraut enthaltenen Zellflüssigkeit.
Die Hitzeeinwirkung bei der Behandlung erfolgt dabei über einen so kurzen Zeitraum, dass die Pflanzen nicht abgebrannt werden.
Durch die Hitzeeinwirkung kommt es zur Ausdehnung der Zellflüssigkeit, die zu einem Platzen der äußeren Zellmembran führt. Die Zellversorgung wird so unterbrochen und der Zelle werden keine Nährstoffe mehr zugeführt. Die aufgeplatzten Zellwände haben eine konstante Verdunstung der in der Pflanze enthaltenen Flüssigkeit zur Folge, sodass die Pflanze im Lauf von einem oder zwei Tagen vertrocknet.
Das Abflammgerät verbrennt also das Unkraut nicht. Kurz nach der Hitzebehandlung weisen die Pflanzen eine Änderung der Pigmentierung auf, die an einer sehr intensiven Grünfärbung der Blätter erkennbar ist. Diese Farbänderung ist nach einigen Minuten sichtbar und wird durch die austretende Zellflüssigkeit verursacht.
Nach einigen Tagen ist der Erfolg der Behandlung deutlich erkennbar, da das Unkraut die typische gelbe Färbung von getrockneten Pflanzen annimmt. Wichtig ist, dass die Dauer der Hitzeeinwirkung bekannt ist, die dazu führt, dass sich in der Pflanze eine ausreichend hohe Temperatur entwickelt, damit für eine ausreichende Wirkung in allen Zellen und damit für eine effiziente Behandlung garantiert ist.
Sollte die Behandlung an Unkraut durchgeführt werden, das sich in einer frühen Wachstumsphase befindet (20-25 Tage nach dem Keimen), ist eine Erhitzung auf 90-95°C für den Zeitraum von einer Sekunde ausreichend, um zum Absterben der Pflanzen zu führen.
Wenn sich das Unkraut dagegen in einem fortgeschrittenen Wachstumsstadium befindet, wird zu einer Temperatur von 101°C geraten, die für einen Zeitraum von einer Sekunde einwirken sollte.
In der Praxis bedeutet das, dass mit höheren Temperaturen gearbeitet wird und die Einwirkdauer je nach behandelter Pflanze angepasst werden muss. Um das Verfahren zu vereinfachen, kann mit einer Einwirkdauer von “über einer Sekunde” gearbeitet werden, um sicher zu gehen, dass eine Temperatur von über 100°C in allen behandelten Pflanzen erreicht wird.
Als Hinweis für den Erfolg der Unkrautbekämpfung dient die Farbänderung der Pflanzen, die aufgrund des Platzens der Zellen eine dunklere Färbung annehmen. Diese intensivere Färbung zeigt an, dass die Arbeitsgeschwindigkeit korrekt ist und beibehalten werden sollte, um das Ergebnis der Behandlung zu optimieren und den Gasverbrauch möglichst niedrig zu halten.
Aus ökologischer Sicht zeichnet sich das Abflammen dadurch aus, dass bei dieser Unkrautbehandlung praktisch keine Umweltbelastung auftritt.
|
Da das Flüssiggas ausschließlich zu Wasserdampf und Kohlendioxid verbrennt, ist die Flamme transparent und es tritt keine Rauchbildung auf. Die Flamme kann deshalb direkt auf Böden und Verkleidungen aller Art gerichtet werden, ohne dass an diesen Farbänderungen auftreten, vorausgesetzt, die Böden und Verkleidungen sind nicht brennbar. Die Erhitzung der Schichten, die unter der Oberfläche liegen, beschränkt sich in der Regel aufgrund der kurzen Einwirkzeit der Brenner auf eine Temperatur von 50-60°C, die auch an heißen Sommertagen problemlos erreicht werden kann.
Son Es treten deshalb praktisch keine Schäden an der Mikroflora und den Mikroorganismen im Boden auf. Auch für den Benutzer besteht keine Gefahr und es werden keine giftigen Rückstände in die Atmosphäre abgegeben.
Das Abflammgerät kann aber auch zur Desinfizierung eingesetzt werden, und zwar durch eine einfache Verlängerung der Einwirkzeit. Wenn die Behandlung mit dem Abflammgerät langsamer erfolgt und damit die Einwirkzeit verlängert wird, kann die Oberfläche vom Boden, vom Pflaster oder vom Zementboden auf leicht höhere Temperaturen gebracht werden (80-90 °C), die zur Abtötung von gesundheitsschädlichen Keimen und damit zu einer wirksamen Sterilisierung führen.
Bei diesem Verfahren lassen sich die Kosten für die Behandlungen direkt ermitteln, da dieses Verfahren zur Unkrautbekämpfung nicht umweltbelastend ist und deshalb mit keinen Folgekosten für die durchgeführte Behandlung oder die Entsorgung eventueller giftiger Rückstände verbunden ist.
Der Gasverbrauch steht in direktem Zusammenhang mit der verwendeten Ausrüstung und der Wuchshöhe vom Unkraut, das bekämpft werden soll. Die günstigste Voraussetzung für das Abflammen ist eine frühes Wachstumsstadium vom Unkraut, das bekämpft werden soll (Höhe 1-10 cm).
Unter dieser Voraussetzung lässt sich die Behandlung mit größerer Geschwindigkeit durchführen und damit mit einem geringeren Gasverbrauch pro behandelter Fläche. Besonders vielseitig einsetzbar und flexibel sind die tragbaren, handbetriebenen Geräte, die aber einen höheren Gasverbrauch haben als die aufgesattelten oder gezogenen Geräte, da sie eine einfachere Bauweise haben.
Bei den aufgesattelten und angehängten Geräten ist der Gasverbrauch niedriger, da sie mit isolierenden Abschirmungen ausgerüstet sind, durch die die Hitze zurückgehalten wird, die für das Abflammen erforderlich ist. Die tragbaren, handbetriebenen Geräte eignen sich zudem nur zur Behandlung relativ kleiner Flächen, auf denen Flexibilität und geringe Abmessungen von entscheidender Bedeutung sind.
|