Grünland und urbane Zonen

Probleme und Haftbarkeiten nach Vorgabe vom italienischen DL Nr. 194, veröffentlich im italienischen Amtsblatt Nr. 122 vom 27. Mai 1995.

Dieser Gesetzeserlass regelt das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und die Norm „EINSATZ VON HERBIZIDEN AUF AUSSERLANDWIRTSCHAFTLICHEN FLÄCHEN“. Die zahlreichen Probleme und Einschränkungen, die von der oben genannten Norm mit dem Titel:

GAZZETTA UFFICIALE DELLA REPUBBLICA ITALIANA

eingeführt worden sind, haben deutliche Auswirkungen auf die Anwendungsverfahren von Herbiziden in den Zonen, die als außerlandwirtschaftliche Flächen klassifiziert worden sind. Als Beispiel zitieren wir an dieser Stelle den Umsetzungserlass der REGION EMILIA ROMAGNA:

Beschluss vom Regionalausschuss Nr. 1.469 vom 7. September 1998

Dier Einsatz der von uns produzierten Geräte für das Abflammen liefert Ergebnisse und ist mit Kosten verbunden, die mit denen der am weitesten verbreiteten chemischen Herbizide verbleichbar sind, die für außerlandwirtschaftliche Flächen zugelassen sind und regelmäßig registriert werden, und bieten gleichzeitig den Vorteil, dass sie nicht den Einschränkungen und Vorschriften unterliegen, die für außerlandwirtschaftliche Flächen eingeführt worden sind.

Der Einsatz von Abflammgeräten ist absolut ökologisch und wird deshalb auch von strengsten Vorschriften für biologischen Anbau empfohlen.